Unterstützungskasse: Haftungsvermeidung und finanzielle Mehrwerte in der bAV

Mit der pauschaldotierten Unternehmenskasse als professionelle Struktur in der betrieblichen Altersvorsorge begrenzt die Geschäftsleitung seine Haftungsrisiken maßgeblich.

BildMittlerweile ist weidlich bekannt, dass an der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Unternehmen kaum noch ein Weg vorbeiführt. Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind dazu verpflichtet Unternehmen, eine betriebliche Altersvorsorge für die Mitarbeiter anzubieten – und schon vorher war es in vielen Betrieben Usus, die bAV als dritte Säule der deutschen Altersvorsorge (neben der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung) einzusetzen. Das Ziel: Durch die bAV sollen die Mitarbeiter im Rahmen der unternehmerischen Verantwortung finanziell unterstützt werden, aber genauso soll das Employer Branding vorangetrieben werden.

Denn die Praxis bestätigt, dass für viele Arbeitnehmer solche Zusatzleistungen einen erheblichen Mehrwert darstellen und über den Einstieg in und die Bindung an ein Unternehmen entscheiden können. Und es zeigt sich dabei immer wieder: Professionelle Lösungen in der betrieblichen Altersvorsorge werden offensiv nachgefragt, vor allem dann, wenn das Unternehmen für die Zahlungen aufkommt und Mitarbeiter keinen Beitrag dazu leisten müssen. „Dafür eignet sich die pauschaldotierte Unternehmenskasse als Sonderform der betrieblichen Altersvorsorge. Das Instrument wird seit Mitte des 19. Jahrhunderts genutzt und verhilft Arbeitnehmern, Geschäftsführern und Gesellschaftern zu einer gesicherten Altersvorsorge und den Trägerunternehmen eine hohe und schnelle steuerfreie Liquidität“, sagt Frank Strehlau, Vorstand der Unternehmensberatung bacon pension trust AG aus Berlin (www.bacon-pension-trust.ag). Das Unternehmen hat eine Alternative in der betrieblichen Altersvorsorge am Markt etabliert und setzt vor allem im Mittelstand das Konzept der pauschaldotierten Unternehmenskasse in der selbst entwickelten und rechtlich geschützten Form des corporate cash fund® um.

Frank Strehlau rechnet vor: „Beispielsweise erhält ein 35-jähriger Mitarbeiter eine Beitragszusage von 100 Euro monatlich, wobei die Beiträge lediglich als Rechengröße dienen. Das Unternehmen verpflichtet sich freiwillig, diese fiktiven Beiträge mit einem garantierten Zinssatz von zum Beispiel drei Prozent zu verzinsen, sodass der Mitarbeiter bis zu seinem 67. Lebensjahr ein Kapital von ca. 65.000 Euro erreicht.“

Die Implementierung der pauschaldotierten Unternehmenskasse ist für das Trägerunternehmen eine reine Beratungsleistung. Daher verkauft oder vermittelt die bacon pension trust AG keine Finanz- oder Versicherungsprodukte – und genau aus diesem Grund begrenzt die Geschäftsleitung mit der pauschaldotierten Unternehmenskasse, die auch als Unterstützungskasse bezeichnet wird, seine Haftungsrisiken. Gerade im Vergleich zu den typischen versicherungsrückgedeckten Durchführungswegen wie der Direktversicherung nach § 4c EStG oder auch der rückgedeckten Pensionszusage (§ 6a EStG) spielt die Unterstützungskasse laut Frank Strehlau ihre Vorteile aus. „Bei der Direktversicherung werden die meisten Arbeitgeber nicht wirklich über den Sachverhalt aufgeklärt. Sie wissen meistens nicht, dass der verpflichtende Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht, das heißt sämtliche Risiken und Verpflichtungen liegen hier beim Arbeitgeber. Die meisten Arbeitgeber sind zudem der irrigen Meinung, dass durch den abgeschlossenen Versicherungsvertrag die Risiken durch die Versicherung getragen werden.“

Welche Probleme sich bei den typischen Durchführungswegen für Arbeitgeber ergeben können, erklärt Frank Strehlau ebenso: „Die Versicherung erwirtschaftet nicht das zugesagte Kapital oder die Rente, dann ist der Arbeitgeber für den Differenzbetrag zusätzlich in der Verpflichtung. Oder die Versicherung fällt ganz aus, dann hat der Arbeitgeber die Beträge an die Versicherung gezahlt und muss im schlechtesten Fall den vollen Anspruch auf das Kapital oder die Rente nochmals in voller Höhe leisten. Das sind natürlich Haftungstatbestände, die weitreichende finanzielle Konsequenzen haben können. Diese gilt es zu verhindern.“

Konkret bedeutet das: Hat ein Arbeitgeber beispielsweise über fünf Jahre 6000 Euro in eine Direktversicherung eingezahlt, sind aber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur 1000 Euro verfügbar – etwa wegen einer ungünstigen Art der Vermögensverwaltung und hoher Produktkosten -, muss das Unternehmen für die Differenz aufkommen. Passiert das bei mehreren Mitarbeitern, hört der Spaß schnell auf. „Daher eignet sich die pauschaldotierte Unternehmenskasse sehr gut, um ein professionelles Konzept in der betrieblichen Altersvorsorge zu implementieren. Zu den sehr interessanten finanziellen Ergebnissen für Trägerunternehmen und Begünstigte gesellt sich eben die umfassende Haftungsvermeidung“, betont Frank Strehlau.

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Über die bacon pension trust AG

Die bacon pension trust AG mit Sitz in Berlin ist eine Beratungsgesellschaft, die sich auf die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung spezialisiert hat. Die bacon pension trust AG wird vom Bank- und Finanzierungsexperten Frank Strehlau als Vorstand geführt, dem Aufsichtsrat steht Prof. Dr. Holger Wassermann vor. Im Fokus der Tätigkeit steht die Errichtung und dauerhafte Beratung sogenannter pauschal dotierter Unternehmenskassen für mittelständische Unternehmen, um dadurch eine optimale Struktur in der betrieblichen Altersvorsorge zu schaffen, finanzielle Vorteile herzustellen und Haftungsrisiken für Unternehmer und Unternehmen weitgehend zu reduzieren. Dafür haben die Experten das rechtlich geschützte System des corporate cash fund® als betriebswirtschaftlich erfolgreichsten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge entwickelt, in anerkannten Fachpublikationen erläutert und bereits bei einer ganzen Reihe von mittelständischen Unternehmen erfolgreich etabliert. Ebenso berät die bacon pension trust AG bei der Implementierung und Administration von Contractual Trust Arrangements (CTAs), der Sanierung von Pensionszusagen und Direktversicherungen sowie der Verwaltung von Zeitwertkonten. Bei der Rückabwicklung ungünstiger Direktversicherungen und Pensionszusagen arbeitet die Beratungsgesellschaft mit etablierten Partnern zusammen und bietet innovative, rechtlich und steuerlich optimale Lösungen, um Altverträge aufzulösen und die frei werdenden Gelder in effiziente und kostengünstige Systeme zu investieren. Entscheidend dabei: Die bacon pension trust AG verkauft oder vermittelt keine Versicherungsprodukte, sondern ist ausschließlich in der Beratung tätig. Weitere Informationen unter www.bacon-pension-trust.ag

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