Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart, Kostenloses Erstgespräch bei Kündigung oder Probleme im Arbeitsrecht. Tel: 0176 44445872; Rechtsanwalt Erath ist bundesweit im Arbeitsrecht tätig.
Kündigung erhalten?
Jetzt hilft in der Regel nur ein Gang zum Anwalt.
Sind Sie mit der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden, gibt es nur eine möglichw und sinnvolle Reaktion.
Die Kündigungsschutzklage !
Das Wichtigste zur Kündigungsschutzklage zuerst: Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, da die Kündigung sonst als wirksam gilt § 4, § 7 KSchG (materielle Präklusion).
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung, auch eine fristlose Kündigung, als berechtigt und kann in der Regel nicht mehr angegriffen werden. Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
Es gilt hier der wichtige Rat, möglichst schnell anwaltliche Beratung einzuholen.
Gerne können Sie uns unverbindlich kontaktieren.
Schlechtes Zeugnis
Haben Sie ein falsches oder schlechtes Zeugnis erhalten, so kann man den Arbeitgeber auffordern, das Zeugnis abzuändern.
Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so kann Klage beim Arbeitsgericht auf Erteilung und/oder auf Berichtigung des Zeugnisses gestellt werden.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kanzlei Erath
Herr Michael Erath
Augustenstraße 12
70178 Stuttgart
Deutschland
fon ..: 0711 627 6699 2
fax ..: 0711 627 6699 3
web ..: http://www.ra-erath.de
email : kanzlei@ra-erath.de
Rechtsanwalt Erath ist schon seit mehr als 20 Jahre im Arbeitsrecht tätig. Kostenloses Erstgespräch bei Kündigung oder Probleme im Arbeitsrecht. Vom Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart wurden in den letzten 20 Jahren viele Kündigungsschutzklagen, Zeugnisberichtigungsklagen, Klagen auf Lohnzahlung erfolgreich eingereicht.
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