Berliner Appell (2022)

Forderungen für humane Suizidhilfe vorgestellt

„Einem Menschen bei der Wahrnehmung eines Grundrechts zu helfen, kann nicht strafbar sein“ heißt es in dem „Berliner Appell“, der von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), DIGNITAS-Deutschland, dem Verein Sterbehilfe und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) am heutigen Montag im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde. Anlass der Pressekonferenz sind die jüngsten parlamentarischen Versuche, einen neuen § 217 StGB zu verabschieden, der die Suizidhilfe abermals streng reglementieren würde.

Vor exakt zwei Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des alten § 217 StGB festgestellt. In dem aufsehenerregenden Urteil vom Februar 2020 wurde verdeutlicht, dass es Teil des Persönlichkeitsrechts ist, freiverantwortlich über das eigene Leben und dessen Ende zu verfügen und dafür auch die Hilfe Dritter annehmen zu dürfen. Seitdem suchen schwerkranke oder lebensgesättigte Menschen verstärkt nach Informationen und Institutionen, mit denen sie ihr „letztes Menschenrecht“ praktisch verwirklichen können.
„Uns war damals schnell klar, dass wir unsere Mitglieder nicht hängen lassen dürfen“, betont Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), anlässlich der Vorstellung der „10 Forderungen für humane Suizidhilfe“. So hat die mitgliederstarke und traditionsreiche Patientenschutzorganisation DGHS Sorgfaltskriterien entwickelt, die bei der Vermittlung von Anfragen Sterbewilliger von den Helfenden eingehalten werden müssen.

Sandra Martino, Erste Vorsitzende von DIGNITAS-Deutschland, erklärt, „dass es dank des seit Jahrzehnten bewährten Prinzips zur Prüfung von Freiverantwortlichkeit und Wohlerwogenheit des Sterbewunsches in den zurückliegenden zwei Jahren bei Freitodbegleitungen in Deutschland keinerlei Probleme gab. Warum also sollte der Staat, der sich auf diesem sensiblen Gebiet nicht auskennt, nun neue Regularien erlassen, welche die Lage notleidender Menschen zusätzlich erschweren?“

„Es gibt keinen Grund für einen neuen § 217 StGB, zumal der aktuelle Gesetzentwurf auf Formulierungen des alten Paragrafen zurückgreift und ebenfalls verfassungswidrig ist“, be-kräftigt Jakub Jaros, Geschäftsführer des Vereins Sterbehilfe. „Die verantwortlichen Politike-rinnen und Politiker sollten sich nicht einbilden, mit einem erneuten Verbot der professionellen Suizidhilfe vor Gericht mehr Glück zu haben als vor zwei Jahren.“ „Die Politik sollte unbedingt der Versuchung widerstehen, erneut das Schwert des Strafrechts zu bemühen“, fordert auch Ingrid Matthäus-Maier, ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin und Beirätin der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), die die Pressekonferenz moderierte. „Die praktischen Erfahrungen im Bereich der professionellen Freitodbegleitung haben gezeigt, dass neue strafgesetzliche Regelungen nicht erforderlich sind. Wenn aber ein Gesetz nicht erforderlich ist, dann ist es erforderlich, kein Gesetz zu erlassen. Ein neuer § 217 StGB ist daher inakzeptabel!“

Das Fazit der Organisationen lautet: Suizidhilfe kann ein Ausweg für Menschen darstellen und ist keinesfalls erneut zu kriminalisieren. Die erforderliche Transparenz und Sorgfalt werden sichergestellt. Aus Sicht von DGHS, gbs, DIGNITAS-Deutschland und Verein Sterbehilfe sind auf dem Weg zu einer „humanen Sterbekultur“ allerdings noch einige Schritte nötig, die in einem gemeinsamen Forderungskatalog aufgelistet sind. Der „Berliner Appell: 10 Forderungen für humane Suizidhilfe in Deutschland“ umfasst unter anderem folgende Punkte: Keine Erneuerung von Strafbarkeit, keine Beratungspflicht, keine Wartezeiten, dafür aber eine staatlich geförderte, evidenzbasierte und weltanschaulich neutrale Forschung zur Suizidhilfe, inklusive einer differenzierten Erfassung der statistischen Daten.

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