Neue Folgen des Pankower Kleingartenskandals: Urteil des Landgerichts Berlin: Zum Verein Alte Baumschule e.V.

Die ersten Kündigungen der Zwischenpachtverträge (ggü. dem BV) wurden bereits ausgesprochen. Heute hat das Landgericht Berlin ein Urteil verkündet: Dabei ging es um den Verein „Alte Baumschule e.V.“.

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Die ersten Kündigungen der Zwischenpachtverträge (ggü. dem Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow) wurden bereits ausgesprochen. Betroffen ist u.a. der Verein „Alte Baumschule“ e.V. Heute, am 15.6.2023, hat das Landgericht Berlin ein Urteil verkündet: Der Kläger, die Spree Bridge … GmbH (Grundeigentümer) hat gewonnen, die Kündigung des Vertrages zwischen Eigentümer und BV ist nach Auffassung des Landgerichts rechtens, der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow hat verloren. Von den Kleingärtnern gezahlte Pachtgelder waren in exorbitanter Höhe vom BV nicht weitergeleitet worden. Jetzt wird die Zukunft für die dortigen Kleingärtner schwierig. Sehr schwierig. Über 80 % der Parzellen bei „Alte Baumschule“ sind betroffen.

Im Gerichtssaal waren 7 oder 8 Zuschauer anwesend (von mehreren Pankower Kleingartenvereinen). Ich, Axel Quandt, war auch einer der Zuschauer.

Zum vollständigen Text HIER.

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Ein weiteres Thema: Wer waren die Helfer und Helfershelfer von Viola Kleinau, die Unterstützer, die Förderer, die „Begünstigten“ ?

Auf breitester Ebene, und keineswegs nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich, vereinsrechtlich und, vor allem, verbands- und vereinspolitisch (!) sind Verantwortlichkeiten gründlich zu klären: Es geht um Sachaufklärung und Verhinderung einer Neuauflage:

Lesen Sie HIER.

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Zur Erinnerung:

Lesen Sie auch unseren Artikel „Aus der Polizeiakte“ (zu Viola Kleinau).

Erneut erneut erneut erneut bitten wir darum, gegen uns Klage einzureichen, wenn in diesem Artikel falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt wurden:

https://www.pankower-gartenzwerge.de/interessengegensätze/aus-der-polizeiakte/

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