Am 30. September 2020 findet der bundesweite Aktionstag gegen Glücksspielsucht statt.
Mit dieser Aktion soll eine breite Öffentlichkeit zu den Angeboten und Formen des Glücksspiels informiert sowie für die damit einhergehenden Risiken sensibilisiert werden. 16 Bundesländer haben beschlossen, einmal im Jahr (stets am letzten Mittwoch im September) den „Bundesweiten Aktionstag gegen Glücksspielsucht“ durchzuführen. Mit einer Fülle von Aktionen werden wichtige Informationen zur Prävention und Beratung vermittelt und zahlreiche Möglichkeiten zur Sensibilisierung und Aufklärung geboten.
Bayerischer Automaten-Verband – Aktive Informations- und Präventionspolitik ist essenziell wichtig:
In Bayern und über die Landesgrenzen hinaus setzt sich der Bayerische Automaten-Verband e.V. (BAV) bereits seit vielen Jahren und mit enormem Engagement für eine breite und dauerhafte Aufklärungs- und Präventionspolitik ein. Diese ist ein überaus wichtiger Teil eines umfassenden Qualitätsmanagements (rund 90% der Unternehmen bzw. Standorte in Bayern sind zertifiziert). So ist das gewerbliche Spiel im Vergleich zu den vielfältigen Spielformen in Deutschland das am strengsten regulierte und mit den höchsten Auflagen bedachte Spiel. Alle relevanten Parameter, wie maximale Spieldauer, Gewinn- und Verlustgrenzen, sind klar gesetzlich vorgegeben. Auch ist eine Fülle von Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz sowie zur erfolgreichen Prävention definiert. Andy Meindl, 1. Vorsitzender des BAV: „Eine professionelle und nachhaltige Informations- und Präventionskultur sind essenzielle Grundlagen und unerlässlich für eine wirksame Suchtbekämpfung. Die Unternehmer des gewerblichen Spiels nehmen ihre gesellschaftliche und soziale Verantwortung überaus ernst. Sie stehen für professionelle Prävention sowie maximale Sicherheit und bestmöglichen Jugend- und Spielerschutz. Spielern mit problematischem Spielverhalten wird zudem fachkundige Betreuung sowie die Zuführung zum Hilfesystem angeboten.“
Betriebliches Sozialkonzept – Meilenstein in der Prävention:
Ein wichtiges Instrument im Bereich Prävention ist das Betriebliche Sozialkonzept. Dieses hat der BAV bereits 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Innenministerium entwickelt. In ihm sind exakte Vorgaben zu allen Präventionsmaßnahmen, die in Spielhallen und Gaststätten umgesetzt werden müssen, detailliert definiert. Der Fokus liegt auf dem Themenbereich Jugendschutz, Spielerschutz und Datenschutz.
Mit der Einführung des Betrieblichen Sozialkonzepts wurden auch Präventionsschulungen für Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben. Seit 2017 gilt zudem, dass alle Mitarbeiter von Mehrfach-Spielhallen nicht nur intern, sondern auch extern geschult werden (vor 2017 galt diese Regelung nur für Vollzeitkräfte). Ergänzt werden die externen Schulungen durch regelmäßige inhaltliche Unterweisungen der Mitarbeiter gemäß des Betrieblichen Sozialkonzepts. Die Unternehmer sind verpflichtet, alle zwei Jahre den Bericht über das von ihnen geführte Sozialkonzept abzugeben. In diesem müssen sie u.a. auch den Nachweis erbringen, dass ihre Mitarbeiter die Präventionsschulungen erfolgreich absolviert haben.
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Bayerischer Automaten-Verband e.V.
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Der Bayerische Automaten Verband e.V. setzt sich in Bayern seit über 60 Jahren mit größtmöglichem Engagement für die Interessen der Aufstellunternehmer des gewerblichen Automatenspiels ein. Unter den Mitgliedsunternehmen befinden sich alle Betriebsgrößen. Die Mitglieder erhalten vom Landesverband fachliche Unterstützung zu einer Vielzahl von Themen, z.B. Ausbildung oder Sozialkonzept. Auch die politische Interessenvertretung ist ein essenzieller Baustein der Arbeit des BAV. Die juristischen Rahmenbedingungen müssen dem Unternehmer ein erfolgreiches wirtschaftliches Handeln ermöglichen. Dafür setzt sich der BAV, als gewählter Vertreter der organisierten Aufstellerschaft in Bayern, täglich ehrenamtlich ein. Er pflegt den kontinuierlichen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern, steht im Dialog mit Mitarbeitern der Behörden und Verwaltungen und unterstützt die Mitglieder beim Verfassen von Anschreiben sowie bei Gesprächsterminen.
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