Welche Vorteile bietet ein Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI?
Die SHD Seniorenhilfe ist als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt. Damit können Kosten der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft teilweise von der Pflegekasse erstattet werden.
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Die SHD Seniorenhilfe ist als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt. Damit können Kosten der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft teilweise von der Pflegekasse erstattet werden.