Neues Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision
Seit Dezember 2020 sollen sich Privatverkäufer und -käufer von Wohnungen und Einfamilienhäuser künftig in jedem Bundesland bzw. Stadtstaat die Maklerprovision teilen.
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Seit Dezember 2020 sollen sich Privatverkäufer und -käufer von Wohnungen und Einfamilienhäuser künftig in jedem Bundesland bzw. Stadtstaat die Maklerprovision teilen.
Wer seine Immobilie verkaufen will, erwischt eine gute Zeit:
Die Preise und die Nachfrage sind hoch. Auch während der Pandemie sind Verkäufe problemlos durchführbar.