Aktuelle Umfrage: Gewerbemieter wegen corona-bedingter Schließungen unter Druck
Seitens des Gesetzgebers wird Gewerbetreibenden seit Ende 2020 die rechtliche Möglichkeit eingeräumt, Mietminderung corona-bedingt auch rückwirkend geltend zu machen.
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Seitens des Gesetzgebers wird Gewerbetreibenden seit Ende 2020 die rechtliche Möglichkeit eingeräumt, Mietminderung corona-bedingt auch rückwirkend geltend zu machen.