Immobilienübertragung: Nießbrauch als wichtiger Aspekt
Unter Nießbrauch versteht man das Nutzungsrecht an einer Sache. Im Falle einer Immobilie kann das zum Beispiel lebenslanges Wohnrecht für den Eigentümer und/oder den Lebenspartner bedeuten.
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Unter Nießbrauch versteht man das Nutzungsrecht an einer Sache. Im Falle einer Immobilie kann das zum Beispiel lebenslanges Wohnrecht für den Eigentümer und/oder den Lebenspartner bedeuten.
84 Prozent der Deutschen wünschen sich ein Eigenheim. Viele dieser potenziellen Immobilienbesitzer leiden derzeit jedoch unter dem engen Markt. Das Nießbrauchrecht schafft Abhilfe.