Verordnung zur Mindestbandbreite nachbessern!
Übergeordnetes Kriterium sollte nach Auffassung der IfKom der im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Anspruch auf einen schnellen Internetzugangsdienst sein für soziale und wirtschaftliche Teilhabe.
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Übergeordnetes Kriterium sollte nach Auffassung der IfKom der im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Anspruch auf einen schnellen Internetzugangsdienst sein für soziale und wirtschaftliche Teilhabe.
WebID nimmt Stellung zur Anerkennung zulässiger Identifizierungsverfahren seitens der BNetzA