Oberlandesgericht Hamburg weist Klage der Verbraucherzentrale gegen HanseWerk Natur ab
Fernwärmenetzbetreiber darf Kunden in Anschreiben über die einseitige Änderung von Vertragsbedingungen informieren – HanseWerk Natur fordert vom Gesetzgeber eine Optimierung des Rechtsrahmens.