Abgabefrist für Grundsteuer-Feststellungserklärung verlängert
Zur Entlastung soll die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden.
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Zur Entlastung soll die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden.